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1290. November 22. Steinau.

10 Kal. Dec.

Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Glogau, verleiht die Stadt, welche auf Deutsch Hernstat genannt werden soll, am Ufer des Flusses Baricz (Bartsch), in superiori parte castri Sandowel (das Dorf Sandewalde liegt 1 Meile N. W. von Herrnstadt), dem herzogl. Vogt Otto von Sprottau, genannt Halbesalcz, zur Aussetzung nach deutschem Rechte, gleich wie Sagan und Sprottau, unter Hinzufügung von 80 Hufen fränkischen Masses, neben welchen sich der Herzog 6 Hufen als Vorwerk reservirt.
Dagegen erhält die Stadt noch 6 Hufen zur Viehweide und Wald in der Ausdehnung von 1/2 Meile. Der Vogt soll ratione locationis haben je die siebente Hufe, den dritten Pfennig vom Gerichte, die Fleisch-, Brot- und Schuhbänke, auch die Gärten auf den Feldern vor der Stadt und eine Badestube, ferner das Recht an der Bartsch eine halbe Meile auf- und ebensoviel abwärts von der Stadt soviel Mühlen zu erbauen, wie er will und kann. Für dieselbe Entfernung sollen die Bürger freie Fischerei haben, und im Umkreise einer Meile soll keine Schenke sich finden. Die Ansiedler zahlen nach Ablauf von 4 resp. bei Unland und Wald von 12 Freijahren von der Hufe einen Malter Dreikorn, 4 Scheffel Weitzen, 4 Korn, 4 Hafer und einen Vierdung Silber und ebensoviel als Zehnten. Wenn den Letzteren der Bischof herabsetzt, sollen der Herzog, nicht die Ansiedler, den Profit haben.

Z.: Dietr. v. Baruth, Boguss. v. Wisenburch, Sulko Lassovicz, Syban de Dher (Dyrhn), Trutwin Landrichter in Steinau, Konrad Vogt v. Lankenburk (vermuthlich Lanken bei Guhrau, welches wir allerdings nur als Dorf kennen). Ausgef. durch den Hofnotar Heinrich.


Bei Tzschoppe und Stenzel S. 402, angeblich aus dem Originale, über dessen Verbleib Weiteres nicht bekannt ist.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.